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Unfallgutachten und KFZ-Wertgutachten

Vom KFZ-Sachverständigen aus Garmisch-Partenkirchen

Ihr Gutachter Cengis Atlas

UNABHÄNGIGER KFZ-SACHVERSTÄNDIGER IN GARMISCH-PARTENKIRCHEN

Unfallgutachten werden in die Bereiche Kfz-Haftpflichtschäden und Kfz-Kaskoschäden unterteilt.

Der Kfz-Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Als geschädigter Unfallbeteiligter haben Sie das Recht, zu wählen, ob der Schaden durch eine fachgemäße Reparatur oder durch den erforderlichen Geldbetrag (Abrechnung über Gutachten) beglichen werden soll. Stellt der Kfz-Gutachter einen Totalschaden fest, ist die Wiederherstellung durch eine Reparatur nicht möglich. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges übernehmen.

Der Kfz-Kaskoschaden tritt ein, wenn Sie den Unfall selbst, schuldhaft verursacht haben. Die Wahl des Sachverständigen und alle wichtigen Schadenregulierungsformalitäten sind in den speziellen Bedingungen Ihres Kasko-Vertrages geregelt. Dies trifft auch für Teil-Kaskoschäden zu, wie beispielsweise Wild- und Unwetterschäden. Lassen Sie sich von uns beraten. 

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UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Heckschaden an einem Auto

Haftpflichtgutachten

Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens zur Beweissicherung und zur Ermittlung der regulierungsrelevanten Faktoren, damit Sie Ihre Ansprüche einfordern können.

Kratzer an einem Jeep Mercedes Benz

Wertgutachten & Fahrzeugbewertung

Egal, ob für die Leasingrückgabe oder auch einem Verkauf empfiehlt es sich vorher ein Wertgutachten / Fahrzeugbewertung durchzuführen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden.

Oldtimer Porsche

Oldtimergutachten

Klassische Fahrzeuge sind für Ihre Besitzer sehr wertvoll, um den genauen Wert zu kennen und gegebenenfalls zu versichern helfen wir Ihnen gerne bei der Wertfindung Ihres Fahrzeuges.

TIPPS VOM GUTACHTER FÜR SIE

Lassen Sie sich nicht am Unfallort von einem vermeintlichen Bagatellschaden in die Irre führen. So mancher Schaden wird erst bei einer genauen Begutachtung sichtbar. Fahrzeuge moderner Bauart sind in der Regel mit Kunststoffstoßfängern ausgerüstet, die ein hohes Rückstellvermögen haben. Das heißt, nach dem Anstoß formt sich der Stoßfänger zurück und es entsteht bei oberflächlicher Betrachtung der Eindruck, dass kein Schaden entstanden ist. Was darunter stoßbedingt kaputtgegangen ist, sieht man nicht. Die Stoßfänger sind mit Pralldämpfern, Trägern und Halterungen unterlegt, die auch bei leichteren Anstößen häufig beschädigt werden. Auch kann bei Heckanstößen das Heckblech eingedrückt werden, wobei die Schadenstelle im Regelfall durch den Stoßfänger verdeckt ist. Werden diese Schäden nicht erkannt, weil kein Kfz-Gutachter in die Beurteilung einbezogen wurde, müssen Sie später entstehende Reparaturkosten selbst übernehmen, beispielsweise bei der Rückgabe von Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen. 

Damit Sie keinen finanziellen Nachteil erleiden, beauftragen Sie uns als starken Partner an Ihrer Seite.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne kostenlos unter 08821/73 27 733