Unabhängige KFZ-Gutachten
Als freier KFZ-Sachverständiger vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen, nicht die der Versicherung. Unsere neutralen Gutachten bilden die Grundlage für eine faire Schadenregulierung und schützen Sie vor Kürzungen.
Schadensgutachten, Fahrzeugbewertungen und Expertisen – präzise, schnell und persönlich in Garmisch-Partenkirchen und im gesamten Oberland bis München, Wolfratshausen, Weilheim und Murnau.
Erfahren Sie im Video, wie ein KFZ-Schadensgutachten bei Gutachter Oberland in Garmisch-Partenkirchen entsteht. Von der Begutachtung Ihres Fahrzeugs vor Ort bis zum fertigen Gutachten, mit dem Sie Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen durchsetzen.
Jedes Detail zählt. Jeder Kratzer. Jede Delle. Jeder Messwert.
Als Meister und TÜV-geprüfter Sachverständiger prüfe ich jedes Fahrzeug selbst, mit demselben Anspruch, den Sie an ein rechtssicheres Gutachten stellen.
Sechs gute Gründe, die bei einem unverschuldeten Unfall für einen freien KFZ-Sachverständigen aus dem Oberland sprechen.
Als freier KFZ-Sachverständiger vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen, nicht die der Versicherung. Unsere neutralen Gutachten bilden die Grundlage für eine faire Schadenregulierung und schützen Sie vor Kürzungen.
Wir kommen direkt zu Ihnen: zum Unfallort, nach Hause, in die Werkstatt oder an Ihren Arbeitsplatz. Unser Einsatzgebiet umfasst Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Mittenwald, Weilheim, Bad Tölz sowie das gesamte Oberland.
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. So kommen Sie ohne Verzögerung in die Schadenregulierung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dabei in der Regel keinerlei Kosten.
Wir klären Sie transparent über Ihre Rechte auf und begleiten Sie durch den gesamten Schadenprozess: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Schmerzensgeld. Alles aus einer Hand.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht sowie zuverlässige Partnerwerkstätten aus unserem regionalen Netzwerk im Oberland.
Ein Gutachten ist nur so belastbar wie die Begutachtung dahinter. Bei jedem Fahrzeug prüfen wir systematisch vom Motorraum bis zum Unterboden, dokumentieren jede Auffälligkeit und erstellen daraus ein rechtssicheres Gutachten.
Per OBD-Auslese prüfen wir Steuergeräte und Fehlerspeicher. So werden auch verdeckte Schäden sichtbar, die eine reine Sichtprüfung nicht erkennen würde.
Undichtigkeiten, Verschleißspuren und Reparaturstand: Der systematische Blick in den Motorraum zeigt die Wahrheit hinter Verkaufsanzeigen.
Rost, Unfallspuren und Nachschweißungen verstecken sich oft unter dem Fahrzeug. Auf der Bühne prüfen wir Achsen, Lenkung und Karosseriestruktur.
Mit dem Streifenreflektor werden selbst feinste Dellen und Lackunregelmäßigkeiten sichtbar, die bei normalem Licht leicht übersehen werden.
Alle Messwerte, Fotos und Befunde fließen in eine zertifizierte Bewertungssoftware. Das Ergebnis ist ein Gutachten, das vor Versicherungen und Gerichten Bestand hat.
Wir kommen zu Ihnen: zum Unfallort, nach Hause oder in die Werkstatt. 24 Stunden Notfallservice im gesamten Oberland.
Von Unfallgutachten über Wertermittlung bis zum Oldtimer – wir bieten professionelle Expertise für alle Fahrzeugtypen
Neutrale Unfallgutachten zur Beweissicherung und zur Ermittlung der regulierungsrelevanten Faktoren für Ihre Ansprüche.
Professionelle Fahrzeugbewertung für Verkauf, Ankauf, Erbschaft, Scheidung oder Versicherung mit neutralem Marktwert.
Wertbestimmung und Wertzuwachs-Dokumentation für Oldtimer und Youngtimer zur Versicherung und Wertsteigerung.
Echte Bewertungen von Google – Vertrauen Sie auf die Erfahrungen zufriedener Kunden
Ich kann Gutachter Oberland und Herrn Cengis Atlas uneingeschränkt weiterempfehlen! Hier wird man ernst genommen. Nach einem Unfall, bei dem ich den gesamten Ablauf selbstständig organisiert habe, hat mich Herr Atlas beeindruckt. Dank seiner gründlichen Arbeit und schnellen Abwicklung gab es bei der Zahlung der gegnerischen Versicherung bereits nach 1 1/2 Wochen keine Probleme. Vielen Dank, Herr Atlas, für den hervorragenden Service.
Herr Atlas hat schnell und sauber gearbeitet, war jederzeit erreichbar und konnte jede Frage beantworten. Die Zusammenarbeit mit der Versicherung verlief komplett reibungslos. Ich kann die Dienstleistung absolut empfehlen.
Man spürt Herrn Atlas Leidenschaft für seine Berufung! Er ist mit Herz und Seele dabei und sehr kompetent! Kunde wird hier groß geschrieben. Er ist sofort zu mir gefahren und hat einen tollen Job erledigt. Professionell und kompetent. Die umfangreichen Oldtimer-Gutachten waren sehr detailliert und erstaunlich schnell erstellt. Auf jeden Fall gerne wieder. 👍🏼 Daumen hoch, weiter so
Mit Fachwissen und Engagement sorgt Cengis Atlas für zuverlässige Gutachten und Bewertungen. Wir stehen Ihnen in Garmisch-Partenkirchen und im gesamten Oberland zur Seite – von München über Wolfratshausen bis Weilheim und Murnau. Schnell, professionell und persönlich.
Langjährige Expertise in der KFZ-Begutachtung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen
Flexible Termine nach Ihren Wünschen
Die wichtigsten Antworten zu Unfallgutachten und Kostenübernahme
Entscheidend dafür, wer die Kosten für ein Unfallgutachten zahlt, ist immer, wer die Schuld trägt. Wenn eindeutig belegbar ist, dass Sie als Beteiligten keine Schuld trifft, wird die gegnerische Versicherung die damit einhergehenden Kosten für das erstellte Unfallgutachten und auch eine eventuelle Wertminderung sowie Ausfallkosten durch ein Leihfahrzeug bezahlen. Ob ein Unfallgutachten erstellt werden muss oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, entscheidet die Schadenssumme Ihres Kfz und behandeln wir im nächsten Thema.
Bis zu einer Schadenshöhe von 750,- € wird ein Schaden zu einem Bagatellfall und damit per Kostenvoranschlag abgerechnet. Mit ein paar Bildern und einer Kostenkalkulation für die Reparatur wird der derzeitige Zustand Ihres Kfz dokumentiert. Seien Sie sich aber klar darüber, dass bereits das Glas eines Scheinwerfers oder Beschädigungen an der Stoßstange Kosten verursacht, die deutlich über der Marke von 750,- € liegen können. Einbau, Ausbau, Lackierung und die Stundenlöhne bei einer sach- und fachgerecht durchgeführten Reparatur nach Herstellerangaben führen schnell dazu, dass die Kosten für die Reparatur und den Unfall explodieren. Ganz klar, dass dafür auch keine Hinterhof-Reparaturbetriebe beauftragt werden können. Ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe werden von uns beauftragt, Ihren Wagen so in den Urzustand wiederherzustellen, als wäre nie etwas gewesen. In der Zwischenzeit brauchen Sie sich um nichts kümmern, denn das erledigen wir für Sie.
Über der Grenze von 750,- € brauchen Sie ein Unfallgutachten, für das wir gerne Ihr Abwicklungspartner als Kfz-Sachverständige in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung sind.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung spricht man von einem Unfallschaden, wenn ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht, zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Eine Gefährdung allein ist noch kein Unfall. Das zum Schaden führende Ereignis muss unmittelbar Folge eines Verkehrsvorgangs sein.
Sofern ein Fahrzeug einen Unfall erlitten hat, der nicht als Bagatellschaden zu bewerten ist, muss dies im Fall des Weiterverkaufs des Fahrzeuges offenbart werden. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr als „unfallfrei" bezeichnet werden.
Lediglich ganz geringfügige Schäden dürfen im Rahmen der Auslegung des Begriffes „unfallfrei" ausgeklammert werden.
Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat. Deshalb werden üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt.
Nach der Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht des Verkäufers ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können daher nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben.
Diese an die Aufklärungspflicht des Verkäufers gestellten Anforderungen gelten erst recht für den Fall der Zusicherung einer Eigenschaft. Wenn sich der Käufer eines Gebrauchtwagens von dem Verkäufer ausdrücklich dessen Unfallfreiheit vertraglich zusichern lässt und damit zu erkennen gibt, dass das Fehlen von Unfallschäden für seinen Kaufentschluss von Bedeutung ist, muss die Grenze, bei welcher von einer Unfallfreiheit nicht mehr die Rede sein kann, eng gezogen werden. Daher entfällt die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden – insbesondere in Form von Kratzern und allenfalls noch bei ganz geringfügigen Dellen im Blech.
Der BGH hat entschieden, dass – zumindest im Rahmen eines Neuwagenkaufvertrages – von einer Geringfügigkeit des Mangels dann nicht mehr ausgegangen werden kann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises übersteigt.
Aus dem Unfallgutachten geht rechtlich eindeutig hervor, welche Kosten am geschädigten Fahrzeug entstanden sind. Das Unfallgutachten gibt auch Auskunft über eine entstandene Wertminderung des Fahrzeugs und ob es sich vielleicht aufgrund des Alters des Fahrzeugs oder bei starken Unfallschäden bereits um einen Totalschaden handelt. Bei einem Totalschaden erklären wir für Sie mit einem Kfz-Wertgutachten, wie der Wiederbeschaffungswert und der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs aussieht.
Gerade bei einem Streitfall vor Gericht ist es wichtig, genau den Zustand vor Reparatur mit zahlreichen Lichtbildern und schriftlichen Aufzeichnungen zu dokumentieren einschließlich dem Wiederaufbau des Fahrzeugs. Das Kfz-Unfallgutachten dokumentiert rechtssicher und neutral alle Unfallschäden und den Wiederaufbau Ihres Kfz. Sie werden durch die Komplexität des Unfallgutachtens feststellen, wie wertvoll unsere Arbeit als Kfz-Sachverständige für Sie ist.
Es ist Ihr Recht, auf einem Unfallgutachten zu bestehen, wenn die Schadenshöhe eindeutig über der Bagatellgrenze liegt und die Schuldfrage beim Unfallverursacher liegt. Wir sind Ihre Kfz-Sachverständigen in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung für das Unfallgutachten.
Das Unfallgutachten unterscheidet grundsätzlich in der Abwicklung zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden an Ihrem Fahrzeug.
Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden und was bedeutet es für mich?
Die Kosten für uns als unabhängige Kfz-Sachverständige und etwaige Unfallgutachten oder Kfz-Wertgutachten muss in Deutschland bei eigener Unschuld die Kfz-Haftpflicht des Schadenverursachers übernehmen. Darunter fallen auch die Kosten für das Abschleppen vom Unfallort, gegebenenfalls später der Transport zur Fachwerkstatt und eine Mobilitätsgarantie mit einem Leihfahrzeug für die gesamte Dauer der Reparatur. Bis Sie sich bei einem festgestellten Totalschaden ein neues Fahrzeug angeschafft haben oder ob ein Recht auf Nutzungsausfallgeld für Sie entsteht, wenn Sie während dieser Zeit keinen Mietwagen brauchen, klären wir ebenfalls für Sie.
Auch persönliche Kosten wie Schmerzensgeld durch ein Schleudertrauma, grundsätzliche Verletzungen oder Krankenhausaufenthalte mit allen Kosten fallen in die Leistung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich!
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