KFZ-Gutachten Lexikon
Das große Kompendium der Kfz-Begutachtung. Alle wichtigen Fachbegriffe von Haftpflichtschaden bis Wertgutachten verständlich erklärt.
Ein fundierter Leitfaden für Unfall-, Technik- und Wertgutachten. Verstehen Sie die wichtigsten Begriffe der Kfz-Begutachtung und erfahren Sie, wie wir Sie professionell unterstützen können.
1. Haftpflicht- & Unfallschadengutachten
Im Fokus steht die Beweissicherung und die Ermittlung der finanziellen Ansprüche gegenüber Dritten. → Zu unseren Haftpflichtgutachten
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter schuldhaft an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, dessen Kosten die Versicherung des Schädigers tragen muss.
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Der Betrag, den ein Käufer für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Fahrzeughändler am Tag des Unfalls bezahlen müsste. Hierbei werden regionale Marktlage, Kilometerstand und Ausstattung berücksichtigt. Dieser Wert wird in unserem Haftpflichtgutachten ermittelt.
Restwert
Der Preis, der für das unreparierte Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem regionalen Markt oder in einer speziellen Restwertbörse erzielt werden kann. Dieser Wert wird in unserem Unfallgutachten ermittelt.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Dieser tritt ein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (unter Berücksichtigung des Restwerts). Dies wird in unserem Haftpflichtgutachten detailliert geprüft.
Reparaturkosten > (Wiederbeschaffungswert - Restwert)
130%-Regel (Opfergrenze)
Eine juristische Besonderheit. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, darf der Geschädigte dennoch reparieren lassen, sofern er die Absicht zur Weiterbenutzung (mindestens 6 Monate) nachweist und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. Wir beraten Sie hierzu in unserem Unfallgutachten.
Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
Der finanzielle Ausgleich für den Umstand, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur beim Wiederverkauf als "Unfallwagen" gilt und somit weniger erzielt. Die Wertminderung wird in unserem Unfallgutachten detailliert berechnet.
2. Oldtimer- & Youngtimer-Gutachten
Zustandsbewertung und Marktwertanalyse für Versicherungen und Liebhaber. → Zu unseren Oldtimer-Gutachten
Zustandsnoten (1 bis 5)
Die Klassifizierung des Erhaltungszustands von Oldtimern und Youngtimern nach einem standardisierten Bewertungssystem.
Makellos: Museumszustand, keine Mängel
Gut: Gepflegter Zustand, minimale Gebrauchsspuren
Gebraucht: Normaler Verschleiß, fahrbereit, keine Durchrostungen
Verbraucht: Erhebliche Mängel, Reparaturbedarf
Restaurierungsobjekt: Nicht fahrbereit, erhebliche Mängel
Matching Numbers
Ein entscheidendes Kriterium für den Sammlerwert. Es besagt, dass Motor, Getriebe und Fahrgestellnummer noch immer die Originalbauteile der Auslieferung sind. Fahrzeuge mit Matching Numbers erzielen deutlich höhere Preise bei Sammlern und Liebhabern. Wir prüfen dies in unserem Oldtimer-Gutachten.
Wiederherstellungswert
Dieser Wert liegt oft weit über dem Marktwert. Er beziffert die Summe, die investiert wurde (Anschaffung + Restaurierungskosten), um das Fahrzeug in den aktuellen Zustand zu versetzen. Wichtig für die Kasko-Absicherung bei aufwendig restaurierten Oldtimern.
3. Technische Gutachten & Beweissicherung
Analytische Gutachten zur Klärung von Ursachen und Mängeln bei technischen Problemen und Streitigkeiten.
Beweissicherungsgutachten
Wird meist bei Streitigkeiten nach einer Werkstattreparatur oder beim Kauf eines Fahrzeugs mit verschwiegenen Mängeln erstellt. Es dient der Beweisführung vor Gericht und dokumentiert den tatsächlichen Zustand sowie eventuelle Mängel detailliert. Besonders wichtig bei der Fahrzeugbewertung.
Aggregateschaden-Analyse
Detaillierte Untersuchung von Motor- oder Getriebeschäden. Hier wird geklärt, ob ein Bauteilfehler, falsches Öl oder Fehlbedienung (Verschalten) zum Schaden führte. Entscheidend für Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Lackschichtenmessung
Mit Ultraschall- oder Magnetmessgeräten wird die Dicke des Lacks geprüft. So lassen sich verdeckte Unfallschäden oder minderwertige Nachlackierungen nachweisen. Besonders wichtig beim Gebrauchtwagenkauf zur Aufdeckung verschleierter Unfallschäden. Teil unserer Fahrzeugbewertung.
4. Brand- & Plausibilitätsgutachten
Spezialuntersuchungen bei unklaren Schadensereignissen und zur Überprüfung der Plausibilität von Unfallhergängen.
Brandschadengutachten
Ermittlung der Brandursache durch forensische Untersuchung. Unterscheidung zwischen technischem Defekt (wie Kurzschluss, Kraftstoffleck) und vorsätzlicher Brandstiftung. Die Untersuchung erfolgt oft vom Brandherd aus mit Rekonstruktion der Brandausbreitung.
Plausibilitätsprüfung / Kompatibilitätsanalyse
Der Sachverständige prüft, ob die Schäden an zwei Fahrzeugen physikalisch zueinander passen. Fragen wie "Passt die Höhe der Anstoßstelle?" oder "Entspricht das Schadensbild der Schilderung?" werden durch technische Analyse beantwortet. Wichtig zur Betrugsprävention.
5. Abrechnungsbegriffe & Fachausdrücke
Wichtige Begriffe rund um die finanzielle Abwicklung von Schäden und die Kommunikation mit Versicherungen.
UPE-Aufschläge
Unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile. Werkstätten kalkulieren üblicherweise mit Aufschlägen auf diese Listenpreise für Lagerhaltung und Beschaffung.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Lackierer, zur Werkstatt oder zum Gutachter. Diese sind erstattungsfähig, wenn sie zur ordnungsgemäßen Schadensbeseitigung notwendig sind.
Nutzungsausfall
Tägliche Pauschale für die Dauer, in der Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können. Wird gezahlt, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Abzug "Neu für Alt" (n.f.a.)
Wertabzug bei der Schadensregulierung, wenn durch die Reparatur alte Verschleißteile gegen neue ersetzt wurden. Dies dient dem Vorteilsausgleich, damit der Geschädigte nicht besser gestellt wird als vor dem Unfall.
Beispiel:
Bei Ersatz einer alten Stoßstange durch eine neue wird ein Abzug vorgenommen, da die neue Stoßstange eine längere Lebensdauer hat als die beschädigte.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte lässt sich den Schaden gemäß Gutachten auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich in einer Werkstatt durchführen zu lassen. Bei dieser Abrechnungsart wird die Mehrwertsteuer meist nicht ausgezahlt, da keine Rechnung vorliegt.
Hinweis: Bei fiktiver Abrechnung entfällt oft die Auszahlung der Mehrwertsteuer.
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